Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reinigungsdienstleistungen

§ 1 Leistungsumfang
Die Dienstleisterin erbringt Reinigungsdienstleistungen gemäß individueller Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Der genaue Leistungsumfang wird in einem gesonderten Vertrag festgehalten.

§ 2 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung sowie Zahlungsbedingungen richten sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Dienstleisterin das Recht vor, Mahngebühren zu erheben und den Vertrag bis zur Begleichung auszusetzen.

§ 3 Haftung
Die Dienstleisterin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist in jedem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Schäden durch Abnutzung oder bereits vorhandene Mängel beim Auftraggeber ist ausgeschlossen.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
Beginn, Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Einzelvertrag.
Sofern kein Einzelvertrag geschlossen wurde oder dieser hierzu keine Regelungen enthält, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. In diesem Fall kann er von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Terminabsagen und Ausfallregelungen
Terminabsagen durch den Auftraggeber sind mindestens 10 Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitzuteilen, sofern im jeweiligen Einzelvertrag keine abweichende Frist vereinbart wurde.
Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, ist die Dienstleisterin berechtigt, die vereinbarte Vergütung für den ausgefallenen Termin ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Kann die Dienstleisterin einen vereinbarten Termin aus unvorhergesehenen Gründen nicht wahrnehmen, wird sie den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.

§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Vertragserfüllung notwendig ist.

§ 7 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für 12 Monate danach keine bei der Dienstleisterin beschäftigten Personen ohne schriftliche Zustimmung zu beschäftigen oder abzuwerben.

§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Dienstleisterin.